wir sind ein Familienunternehmen im Bereich Industriemaschinenbau mit Exportfokus. da unsere Vertriebsstrukturen Rabattfreigaben für Händler, Ersatzteilbestellungen und Serviceeinsätze nicht in Standard-CRMs passen haben wir mit einer Softwareagentur ein Individualprojekt gestartet... budget: 240.000 TL Laufzeit: 5 Monate.
beim Blick in den Vertragsentwurf stießen wir auf juristische Fallstricke. also die Agentur formuliert: „Sämtliche Urheberrechte Quellcodes und Basiskomponenten verbleiben beim Auftragnehmer; der Auftraggeber erhält ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.“ Zu den Kundendaten gibt es lediglich eine allgemeine Verschwiegenheitsklausel, die physische Datenhoheit an der Datenbank bleibt völlig offen.
müssen Quellcode und Rohdatenbank bei einer voll von uns bezahlten Individualsoftware die exakt unsere internen Abläufe abbildet, nicht vollständig an uns übergehen? welche konkreten Klauseln gehören in den Vertrag damit wir im Streitfall mit der Agentur operativ nicht als Geisel enden?