- Funktion
- HR-Spezialist
- Branche
- Beratung
- Organisationsform
- Ein-Personen-Unternehmen
- Beigetreten
- Juli 2024
- Nachricht
- 48
Wir bereiten gerade das Angebot für eine webbasierte Kanzlei- und Aktenverwaltungssoftware für eine Anwaltskanzlei vor. also in den Kundengesprächen wurde im Lastenheft der Punkt "UETS-API-Integration ist umzusetzen" ergänzt und als Kernfunktion der Software deklariert. Als Entwicklerteam haben wir schon diverse Drittanbieter wie e-fatura Payment-Provider oder SMS-Gateways angebunden, aber mit UETS hatten wir bisher noch nie zu tun.
Wir tun uns schwer damit einzuschätzen ob wir das im Angebot als normale Entwicklungsleistung mitlaufen lassen können oder als völlig separaten Posten bepreisen müssen. ehrlich gesagt was genau macht die UETS-API eigentlich? Zieht man darüber nur eingehende Zustellungen ab oder gibt es auch Berechtigungen, um amtliche Schriftstücke zu versenden oder Beweisakten herunterzuladen?
Uns fehlen verlässliche Infos dazu, wie lange Anträge, Freigaben und technische Testphasen seitens PTT dauern. Worauf müssen wir als Softwareagentur bei diesem Angebotsposten sowohl vom Arbeitsaufwand als auch von den rechtlichen Haftungsrisiken her zwingend achten?