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Produkte auf Instagram in Deutschland verschenkt: Ist Kennzeichnung als Werbung Pflicht? Drohen Abmahnungen?

SSinan Ç***Teilnehmer
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Verwaltungsleiter
Branche
Sicherheitsdienste
Organisationsform
Firma mit 20 Mitarbeitern
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Jan. 2025
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159
#1

Wir sind eine kleine Manufaktur für Naturseifen und Hautpflege aus Berlin... also um unsere Bekanntheit zu steigern haben wir in den letzten zwei Monaten PR-Pakete im Wert von insgesamt 1.200 Euro an 15 lokale Mikro-Influencer in ganz Deutschland geschickt... Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht, wir haben nur eine nette Karte beigelegt dass sie die Produkte gerne testen und bei Gefallen auf ihrem Kanal erwähnen können.

11 davon haben Stories und Posts gemacht, aber 4 haben keinerlei Kennzeichnung wie "Werbung" oder "Anzeige" gesetzt. übrigens letztens meinte ein Branchenkollege zu mir, dass das in Deutschland direkt als unlauterer Wettbewerb gewertet werden kann und uns teure Abmahnungen von Konkurrenten drohen.

Ab wann genau müssen kostenlos zugeschickte Geschenke als Werbung gekennzeichnet werden? Und wenn der Influencer das vergisst: Haften wir als Unternehmen direkt dafür und was sollten wir jetzt am besten tun?

FFurkan K***Experte
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Datenerfasser
Branche
Möbelproduktion
Organisationsform
Produktionsunternehmen mit 40 Mitarbeitern
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Feb. 2025
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64
Nützlichste Antwort#2

Kurz gesagt: In Deutschland gilt ein Beitrag auf Social Media rechtlich als Werbung, sobald ein Unternehmen ein Produkt mit kommerziellem Hintergrund bereitstellt – auch wenn es ein reines Geschenk war. Eine deutliche Kennzeichnung ist Pflicht. Fehlt diese, haften nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowohl der Creator als auch das werbende Unternehmen.

Nach dem UWG und dem Digitalen-Dienste-Gesetz müssen Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, wenn hinter einem Post eine geschäftliche Absicht oder ein wirtschaftlicher Vorteil (wie Gratisware) steckt. Auch wenn Produkte im Wert von 1.200 Euro ohne Gegenleistung verschickt wurden: Sobald zur Veröffentlichung animiert wird, handelt es sich um eine kommerzielle Kommunikation.

Bei Verstößen droht eine Abmahnung durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände. Das bedeutet in der Regel Anwaltskosten von 1.000 bis 2.500 Euro plus die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Was ihr jetzt sofort tun solltet: 1) Die 4 Influencer umgehend schriftlich kontaktieren und auffordern, den Hinweis "Werbung" direkt an den Anfang zu setzen oder den Post zu löschen. 2) Die gesamte Kommunikation und Aufforderungen mit Datum sauber sichern. 3) Künftigen Paketen immer ein Beiblatt mit klaren Hinweisen zur gesetzlichen Kennzeichnungspflicht beilegen.

MMehmet I***TeilnehmerCommunity-Mitglied
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Mai 2024
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3
#3

In Deutschland ist damit echt nicht zu spaßen. Es gibt Kanzleien und Verbände, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als Accounts nach fehlenden Werbekennzeichnungen zu durchsuchen und Abmahnungen rauszuhauen. Die Ausrede "war ja nur ein Geschenk" zieht vor Gericht null. Sobald die Abmahnung im Briefkasten liegt, wird es teuer – seht also zu, dass die Posts noch heute korrigiert werden.

CCansu V***Teilnehmer
Funktion
IT-Sicherheitsdirektor
Branche
Lebensmittelgroßhandel
Organisationsform
Familienunternehmen
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März 2024
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111
#4

Melden Sie sich sofort bei den 4 Personen. Bitten Sie sie, entweder das Instagram-Tool für bezahlte Partnerschaften zu aktivieren oder direkt in die erste Zeile der Caption gut sichtbar den Werbehinweis auf Deutsch zu setzen. Wenn es Stories waren und die 24 Stunden schon um sind, sind sie eh weg – falls sie aber in den Highlights oder im Feed sind, sollten Sie schleunigst handeln.

HHasan D***Teilnehmer
Funktion
Kundenbeziehungsmanager
Branche
Logistik
Organisationsform
Produktionsunternehmen mit 40 Mitarbeitern
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Feb. 2025
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12
#5

Nach den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre ist auch die Positionierung des Hinweises entscheidend. Wird die Kennzeichnung ans Ende der Caption gesetzt, hinter dem „Mehr anzeigen“-Button versteckt oder zwischen dutzenden Hashtags vergraben, gilt das ebenfalls als Verstoß. Der Hinweis muss zwingend ganz am Anfang des Textes, unübersehbar und in Großbuchstaben stehen.

MMert K***TeilnehmerCommunity-Mitglied
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Juli 2025
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365
#6

Uns ist vor zwei Jahren ein ähnlicher Fehler unterlaufen. Bei einer Tasche im Wert von 45 Euro, die wir verschickt hatten, fehlte die Kennzeichnung. Wir bekamen prompt von einem Anwalt der Konkurrenz eine Abmahnung samt Kostenrechnung über satte 1.480 Euro. Seitdem geht bei uns selbst bei Gratisprodukten kein Paket mehr raus, ohne dass vorher eine DIN-A4-Einverständniserklärung unterschrieben wurde.

EEfe A***Teilnehmer
Funktion
Systemadministrator
Branche
Software
Organisationsform
Team mit 8 Personen
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Juli 2022
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136

Doki · Infrastruktur-Migration · 2025

#7

Haben Sie noch eine Kopie der beigelegten Notiz? Ob die Formulierung „Wenn es Ihnen gefällt, können Sie es gerne teilen“ von den Behörden als stillschweigende Werbeabsprache oder als völlig bedingungsloses Geschenk gewertet wird, hängt stark vom genauen Wortlaut ab – das könnte bei einem eventuellen Streitfall als Beweismittel dienen.

OOsman K***Experte
Funktion
Softwareentwickler
Branche
Bildung
Organisationsform
Betrieb mit zwei Filialen
Beigetreten
Dez. 2023
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23
#8

Erstmal keine Panik, solange noch keine Abmahnung da ist, haben Sie gute Karten. Erklären Sie den Creatorn die Lage einfach offen und sachlich, ohne gleich ungemütlich zu werden. Wenn Sie die Rechtslage in Deutschland schildern, zeigen die meisten volles Verständnis und passen den Text innerhalb von Minuten an.

OOya O***Teilnehmer
Funktion
Buchhalter
Branche
Medien und Verlagswesen
Organisationsform
Betrieb mit zwei Filialen
Beigetreten
Dez. 2024
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113
#9

Alle reden hier sofort von Anwaltskosten, aber dass Wettbewerbsverbände ausgerechnet 4 kleine Beiträge von 15 Mikro-Accounts am nächsten Tag auf dem Schirm haben, grenzt an einen Sechser im Lotto. Klar sollte man es korrigieren, aber schlaflose Nächte muss man sich deswegen nun wirklich nicht machen.

Edit: Ich habe vom Handy geschrieben, entschuldigt die Tippfehler.

HHakan G***Teilnehmer
Funktion
Einkaufsleiter
Branche
Fischerei
Organisationsform
Unternehmen mit 300 Mitarbeitern
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Okt. 2024
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185
#10

hatten letztes jahr genau dasselbe, einfach kurz per dm nett gefragt und alle habens in 5 min geändert. hat doch eh keiner bock auf ärger schreib die am besten direkt an.

MMetin Z***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Nov. 2024
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249
#11

Wie habt ihr das Problem gelöst? naja in den ersten drei Monaten läuft alles gut die Probleme tauchen im vierten Monat auf.

Ein kleiner Markt ist nicht schlecht; in einem kleinen Markt billig zu arbeiten ist schlecht. Das ist meine Meinung ich behaupte nicht, dass es absolut richtig ist.

AAslı B***Experte
Funktion
Einkaufsleiter
Branche
Beratung
Organisationsform
Familienunternehmen
Beigetreten
Dez. 2022
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19

Doki · Infrastruktur-Migration · 2023

#12

ein Thema das gerade aktuell ist.

SSultan K***Teilnehmer
Funktion
IT-Leiter
Branche
Automobilzulieferer
Organisationsform
Genossenschaft
Beigetreten
März 2023
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1
#13

Gut, dass du diesen Thread eröffnet hast. Rechne das über die jährlichen Gesamtkosten nicht über die monatliche Rechnung.

Nur als Notiz, könnte nützlich sein.

AAslı Y***Neues MitgliedCommunity-Mitglied
Beigetreten
Sept. 2026
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304
#14

notiert, danke.

EEmre K***Teilnehmer
Funktion
Projektmanager
Branche
Software
Organisationsform
Werkstatt
Beigetreten
Nov. 2023
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1
#15

Das wusste ich nicht.

AAleyna S***Teilnehmer
Funktion
Exportbeauftragter
Branche
E-Commerce
Organisationsform
mittelständisches Unternehmen
Beigetreten
Aug. 2024
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3
#16

Du hast recht.

DDamla K***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Aug. 2025
Nachricht
1
#17

Es gab drei verschiedene Ansichten, die sich alle ergänzen. Überstürzte Entscheidungen sind oft solche, die man sechs Monate später korrigieren muss.

Zwei Wochen Notizen machen liefert bessere Ergebnisse als eine sechsmonatige Schätzung. Das ist meine Meinung, ich behaupte nicht, dass es absolut richtig ist.

TTuğçe K***Neues MitgliedCommunity-Mitglied
Beigetreten
Sept. 2026
Nachricht
310
#18

Ich würde mich freuen, wenn du das Ergebnis postest.

AAslı Ö***Teilnehmer
Funktion
Call-Center-Agent
Branche
Recht
Organisationsform
Boutique-Agentur
Beigetreten
März 2026
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356
#19

Vor zwei Jahren habe ich genau dasselbe erlebt. Wenn du das nicht von Anfang an schriftlich festhältst, gibt es später Streit.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

AAlper P***Teilnehmer
Funktion
Systemadministrator
Branche
Immobilien
Organisationsform
Firma mit 20 Mitarbeitern
Beigetreten
Aug. 2024
Nachricht
85
#20

Ich schreibe mal meine Erfahrung auf. Jeder nicht schriftlich festgehaltene Punkt ist einer, an den sich beide Parteien später unterschiedlich erinnern.

Korrigiert mich, falls ich falsch liege.

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