- Funktion
- Verwaltungsleiter
- Branche
- Sicherheitsdienste
- Organisationsform
- Firma mit 20 Mitarbeitern
- Beigetreten
- Jan. 2025
- Nachricht
- 159
Wir sind eine kleine Manufaktur für Naturseifen und Hautpflege aus Berlin... also um unsere Bekanntheit zu steigern haben wir in den letzten zwei Monaten PR-Pakete im Wert von insgesamt 1.200 Euro an 15 lokale Mikro-Influencer in ganz Deutschland geschickt... Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht, wir haben nur eine nette Karte beigelegt dass sie die Produkte gerne testen und bei Gefallen auf ihrem Kanal erwähnen können.
11 davon haben Stories und Posts gemacht, aber 4 haben keinerlei Kennzeichnung wie "Werbung" oder "Anzeige" gesetzt. übrigens letztens meinte ein Branchenkollege zu mir, dass das in Deutschland direkt als unlauterer Wettbewerb gewertet werden kann und uns teure Abmahnungen von Konkurrenten drohen.
Ab wann genau müssen kostenlos zugeschickte Geschenke als Werbung gekennzeichnet werden? Und wenn der Influencer das vergisst: Haften wir als Unternehmen direkt dafür und was sollten wir jetzt am besten tun?