- Funktion
- Lagerleiter
- Branche
- energie
- Organisationsform
- Ein-Personen-Unternehmen
- Beigetreten
- Juli 2023
- Nachricht
- 1
Wir betreiben in Stuttgart Lager- und Teilladungslogistik. Weil Standard-Logistikpakete nicht zu unseren Versand- und Zollprozessen passten, haben wir bei einem lokalen Softwarehaus eine individuelle Betriebssoftware für unser Unternehmen entwickeln lassen. ehrlich gesagt für die Software haben wir der Entwicklerfirma im Rahmen des Vertrags insgesamt 45.000 Euro gezahlt und die Nutzungsrechte samt Quellcodes übernommen.
Die Software wurde letzten Monat vollständig geliefert und wird in unserem Tagesbetrieb aktiv genutzt. Als ich das Thema bei unserem Steuerberater angesprochen habe meinte er, in den allgemeinen Abschreibungstabellen würden Standard-Software und individuell für das Unternehmen angefertigte Software unterschiedlich bewertet werden können, aber so richtig geklärt hat er das Thema nicht.
Über wie viele Jahre Nutzungsdauer wird so eine Individualsoftware-Investition in Deutschland in der Bilanz abgeschrieben? Ich habe gehört, dass es in letzter Zeit eine Flexibilität in der Gesetzgebung zu digitalen Wirtschaftsgütern gab. also haben wir die Chance, diesen Betrag direkt in einem Zug als Aufwand zu verbuchen, oder müssen wir ihn über mehrere Jahre verteilen?