- Funktion
- Finanzbuchhaltung
- Branche
- Medien und Verlagswesen
- Organisationsform
- Filialkette
- Beigetreten
- Sept. 2022
- Nachricht
- 197
Für unser Unternehmen in Berlin (Groß- und Einzelhandel mit Ersatzteilen) lassen wir von einer externen Softwareagentur ein individuelles B2B-Bestellportal entwickeln. Das Auftragsvolumen liegt bei 22.000 Euro, und nächste Woche soll die erste finale Version übergeben werden. Da wir intern keine Programmierer haben, können wir Codequalität, Sicherheit und Einhaltung von Standards technisch nicht selbst überprüfen.
Mein Mitgeschäftsführer schlug vor, den gesamten gelieferten Quellcode in ein modernes KI-Modell hochzuladen, einen ausführlichen Analysebericht zu erstellen und die Zahlung erst nach Behebung der darin gefundenen Fehler bzw. Schwachstellen freizugeben. Die Agentur könnte dem allerdings widersprechen, da ein solches Abnahmekriterium vertraglich nicht vereinbart wurde.
Ist ein KI-gestütztes Code-Review in der Abnahmephase ein verlässlicher Maßstab? Und wie sollten wir einen solchen Bericht im vertraglichen Abnahmeprozess rechtlich und technisch einordnen?