- Funktion
- Produktionsplanung
- Branche
- papier
- Organisationsform
- Ein-Personen-Unternehmen
- Beigetreten
- Aug. 2023
- Nachricht
- 28
Für unsere Düsseldorfer GmbH (Großhandel für Industrie-Ersatzteile) haben wir gerade einen kompletten Webseiten-Relaunch abgeschlossen. Die alte Visitenkarten-Seite kam komplett weg. Eine Digitalagentur hat alles neu aufgebaut: frisches CI-Design, ein passwortgeschütztes B2B-Kundenportal mit Bestellfunktion und eine bidirektionale Schnittstelle zu unserem ERP-System für den Lagerbestand. Die Gesamtrechnung der Agentur liegt bei 30.000 EUR netto.
Als wir die Rechnung eingereicht haben, meinte unser Steuerberater, dass wir das vermutlich nicht komplett als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe im laufenden Geschäftsjahr ansetzen können, sondern je nach Ausgestaltung aktivieren und über die AfA abschreiben müssen. Da die Agentur aber eine Pauschalrechnung ausgestellt hat, können wir die einzelnen Posten steuerlich nicht sauber zuordnen.
Über wie viele Jahre wird so ein Webauftritt samt Portal in der deutschen Steuerpraxis abgeschrieben? Und wie sollte die Rechnung idealerweise aufgeschlüsselt sein, um möglichst viel sofort abzusetzen bzw. steuerlich am günstigsten wegzukommen?