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30.000 € für Relaunch der Website — wie lange wird das in Deutschland abgeschrieben?

SSena C***Experte
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Produktionsplanung
Branche
papier
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Ein-Personen-Unternehmen
Beigetreten
Aug. 2023
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28
#1

Für unsere Düsseldorfer GmbH (Großhandel für Industrie-Ersatzteile) haben wir gerade einen kompletten Webseiten-Relaunch abgeschlossen. Die alte Visitenkarten-Seite kam komplett weg. Eine Digitalagentur hat alles neu aufgebaut: frisches CI-Design, ein passwortgeschütztes B2B-Kundenportal mit Bestellfunktion und eine bidirektionale Schnittstelle zu unserem ERP-System für den Lagerbestand. Die Gesamtrechnung der Agentur liegt bei 30.000 EUR netto.

Als wir die Rechnung eingereicht haben, meinte unser Steuerberater, dass wir das vermutlich nicht komplett als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe im laufenden Geschäftsjahr ansetzen können, sondern je nach Ausgestaltung aktivieren und über die AfA abschreiben müssen. Da die Agentur aber eine Pauschalrechnung ausgestellt hat, können wir die einzelnen Posten steuerlich nicht sauber zuordnen.

Über wie viele Jahre wird so ein Webauftritt samt Portal in der deutschen Steuerpraxis abgeschrieben? Und wie sollte die Rechnung idealerweise aufgeschlüsselt sein, um möglichst viel sofort abzusetzen bzw. steuerlich am günstigsten wegzukommen?

NNilayTeilnehmer
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Dolmetscher
Organisationsform
Boutique-Agentur
Beigetreten
Juli 2024
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82
Nützlichste Antwort#2

Kurze Antwort: Ein von Grund auf neu entwickeltes B2B-Portal mit ERP-Anbindung gilt steuerlich als immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und wird in der Regel über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Über eine saubere Rechnungsaufteilung können Sie Inhalte, Beratung und Wartung jedoch oft sofort als Betriebsausgabe geltend machen.

Das Finanzamt unterscheidet sehr genau zwischen einer reinen Firmen-Homepage und einer funktionalen Arbeitsplattform. Ein einfacher Relaunch einer Image-Website geht meist als Werbe- oder Erhaltungsaufwand durch und ist voll als Betriebsausgabe abzugsfähig. Kommen aber Shopfunktionen, Händler-Logins und ERP-Schnittstellen hinzu, entsteht ein eigenständiges Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.

Bitten Sie die Agentur, die 30.000-EUR-Rechnung zwingend in drei Blöcke aufzuschlüsseln: 1) Content-Erstellung, Texterstellung, Datenmigration und Projekt-Consulting: Diese Anteile können meist direkt im laufenden Jahr als Aufwand gebucht werden. 2) Portalentwicklung, ERP-Schnittstellen-Programmierung und technisches Grundgerüst: Das muss aktiviert und nach AfA-Tabelle regulär über 3 Jahre (also z. B. 10.000 EUR p. a.) abgeschrieben werden. 3) Hosting, SSL-Zertifikate und Wartungsvertrag für das erste Jahr: Das sind reine laufende Betriebskosten für den jeweiligen Zeitraum.

Es gibt zwar BMF-Schreiben zur Sofortabschreibung von digitaler Hard- und Software innerhalb eines Jahres, ob das aber für selbst entwickelte, komplexe Webportale anerkannt wird, hängt stark vom Betriebsprüfer ab und birgt Risiken. Der sicherste Weg: Rechnung aufteilen, Nebenkosten sofort absetzen und den reinen Softwarekern über 3 Jahre abschreiben.

EErcan G***TeilnehmerCommunity-Mitglied
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Dez. 2023
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282
#3

Das ist bei Betriebsprüfungen eines der absoluten Lieblingsthemen der Prüfer. Wenn da 30.000 EUR auf einer einzigen Rechnung als „Website-Kosten“ verbucht werden, verlangen die bei der ersten Prüfung sofort eine Bilanzberichtigung samt Nachzahlungszinsen. Ihr Berater hat völlig recht; die Agentur muss die Rechnung in mindestens 4–5 Posten aufschlüsseln.

FFeyza S***TeilnehmerCommunity-Mitglied
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Aug. 2023
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251
#4

Gemäß § 248 Abs. 2 HGB besteht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände zwar ein Aktivierungswahlrecht, für entgeltlich erworbene (derivate immaterielle Vermögensgegenstände) gilt jedoch eine Aktivierungspflicht. Da die Plattform B2B-Portal-Funktionalitäten beinhaltet, muss die Rechnung der externen Agentur zwingend aktiviert werden.

MMeryem Ö***Teilnehmer
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Exportbeauftragter
Branche
Reinigungsdienstleistungen
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Produktionsunternehmen mit 40 Mitarbeitern
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Feb. 2024
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13
#5

Wir haben 2022 für einen ähnlichen B2B-Shop 42.000 EUR ausgegeben. Unser Steuerberater hat die Rechnung aufteilen lassen: 16.000 EUR für Content-/Designberatung (sofortiger Aufwand) und 26.000 EUR für die Core-Software (3 Jahre AfA). Wir haben rund 8.666 EUR pro Jahr abgeschrieben, und die Betriebsprüfung letztes Jahr ging ohne eine einzige Rückfrage durch.

ZZübeyde Ç***Teilnehmer
Funktion
Finanzleiter
Branche
Logistik
Organisationsform
Filialkette
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Jan. 2026
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94
#6

agenturen stellen halt gerne einzeiler-rechnungen aus weil sie keinen bock auf details haben. naja gleich anrufen und aufschlüsselung verlangen, projektmanagement-stunden und texteingaben separat ausweisen lassen, macht steuerlich echt nen riesen unterschied.

HHasan K***Teilnehmer
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Vertriebsleiter
Branche
Gesundheitswesen
Organisationsform
Filialkette
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Sept. 2024
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404
#7

Sind in diesen 30.000 EUR auch Lizenzgebühren enthalten? Ist das genutzte CMS bzw. die Portal-Infrastruktur Open Source oder zahlt ihr eine jährlich wiederkehrende kommerzielle Lizenzgebühr? Wiederkehrende Lizenzen werden nicht abgeschrieben sondern direkt als laufender Aufwand verbucht.

EEfe A***Teilnehmer
Funktion
IT-Leiter
Branche
Viehzucht
Organisationsform
neu gegründetes Startup
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Apr. 2024
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2
#8

Manche Kollegen wenden auf Basis der BMF-Schreiben von 2021 und 2022 zu digitalen Wirtschaftsgütern eine 1-jährige Nutzungsdauer (fiktive Sofortabschreibung) an, aber bei Websites ist diese Regel nach wie vor extrem umstritten. Wenn das Finanzamt das Portal nicht als reine Software, sondern als Webpräsenz einstuft, gibt es Ärger – eine Verteilung auf 3 Jahre ist deutlich sicherer.

BBeyza D***Teilnehmer
Funktion
Vertriebsleiter
Branche
E-Commerce
Organisationsform
Unternehmen innerhalb eines Konzerns
Beigetreten
Juli 2023
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197
#9

Setzen Sie sich mit Ihrer Agentur zusammen und versuchen Sie, die Rechnung etwa folgendermaßen aufteilen zu lassen: 1) 30 Prozent für Content, SEO und Designberatung (sofort abzugsfähiger Aufwand). 2) 50 Prozent für technische Infrastruktur und ERP-Schnittstelle (3 Jahre AfA). 3) 20 Prozent für Testing, Schulung und Go-Live-Support (sofort abzugsfähiger Aufwand).

KKemal S***Teilnehmer
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Content-Redakteur
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Sport & Fitness
Organisationsform
Unternehmen innerhalb eines Konzerns
Beigetreten
Juli 2022
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1
#10

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, die Bedenken Ihres Steuerberaters sind absolut berechtigt. Sobald Unternehmenswebsites über den reinen Werbecharakter hinausgehen und Bestellabwicklungen ermöglichen, ist die Eigenschaft als Anlagevermögen unstrittig. Um künftige steuerliche Nachteile zu vermeiden, empfehle ich Ihnen dringend eine detaillierte Aufgliederung der Rechnungsposten.

KKemal K***Veteran
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Softwareentwickler
Branche
Möbelproduktion
Organisationsform
Familienunternehmen
Beigetreten
Feb. 2023
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57

Doki · Interface-Design · 2026

#11

Notiert, danke.

BBora T***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Jan. 2026
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115
#12

Nichts vergessen: Überstürzte Entscheidungen sind oft solche, die man sechs Monate später korrigieren muss.

Das war's, entschuldige, wenn ich zu lang war.

GGamze K***Teilnehmer
Funktion
Buchhaltungsleiter
Branche
Textil
Organisationsform
Unternehmen mit 300 Mitarbeitern
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Juli 2024
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350

Doki · E-Commerce-Infrastruktur · 2026

#13

Dieser Ansatz hat seinen Preis, der aber nicht thematisiert wird. Wenn wir ohne Messung entscheiden, landen wir immer wieder am selben Punkt.

Wenn es jemand anders macht würde mich das auch interessieren.

GGizem D***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
März 2023
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351
#14

Dieser Ansatz hat seinen Preis, der aber nicht thematisiert wird. Zwei Wochen Notizen machen liefert bessere Ergebnisse als eine sechsmonatige Schätzung.

Beginnt mit einem kleinen Test, bindet nicht gleich alles fest. Wenn deine Situation anders ist, ändert sich das natürlich.

İİsmail T***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Jan. 2024
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418
#15

Ich stimme zu. Das allein zu versuchen, ist der teuerste Weg.

EEmine A***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Mai 2022
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254
#16

Ich bin ein kleines Unternehmen, ich erzähle es aus meiner Sicht. Nur weil alle es tun heißt es nicht, dass es richtig ist.

Scheut euch nicht zu fragen, wer nicht fragt, zahlt am Ende mehr. Wenn deine Situation anders ist ändert sich das natürlich.

UUfuk G***Neues Mitglied
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General Coordinator
Branche
IT-Dienstleistungen
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Regionalhändler
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Juni 2026
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188

Doki · Backup-Einrichtung · 2026

#17

man sollte der Reihe nach vorgehen. ehrlich gesagt erst messen, dann aufteilen. in dieser Reihenfolge endet die Diskussion.

überstürzte Entscheidungen sind oft solche, die man sechs Monate später korrigieren muss. also an deiner Stelle würde ich so vorgehen.

EElif Y***Experte
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Praktikant
Branche
verpackung
Organisationsform
Unternehmen mit 120 Mitarbeitern
Beigetreten
Feb. 2023
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286
#18

Teilweise stimme ich zu teilweise nicht. Fehler auf der Website Relaunch Abschreibung-Seite sind meist rückgängig zu machen aber teuer.

Wenn ihr das Ergebnis hier postet hilft es auch anderen.

VVeli P***Experte
Funktion
Produktmanager
Branche
Textil
Organisationsform
Filialkette
Beigetreten
Dez. 2024
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23
#19

Kurzfassung für Neueinsteiger: Überstürzte Entscheidungen sind oft solche, die man sechs Monate später korrigieren muss.

Budget aufteilen, ohne zu wissen, wo man verliert, ist Geld im Dunkeln verteilen. Schreibt mir, wenn ihr Fragen habt, ich antworte so gut ich kann.

BBurcuTeilnehmer
Funktion
Frontend-Entwickler
Beigetreten
Sept. 2024
Nachricht
96
#20

das habe ich auch erlebt.

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