- Funktion
- Klinikleiter
- Branche
- Immobilien
- Organisationsform
- Betrieb mit zwei Filialen
- Beigetreten
- Juni 2023
- Nachricht
- 176
Wir führen in Stuttgart eine GmbH mit 15 Mitarbeitern im Bereich Industriemaschinenteile. Letzten Monat haben wir eine lokale Agentur beauftragt, um sowohl unser Corporate Design zu modernisieren als auch ein geschlossenes B2B-Bestellportal für unsere Bestandskunden aufzubauen. Das Projekt wurde abgenommen, die Rechnung über 30.000 € netto ausgestellt und per Banküberweisung beglichen.
Da das Jahresende naht, hatten wir ein Vorgespräch mit unserem Steuerberater. Er meinte die 30.000 € können nicht einfach komplett als Betriebsausgabe auf einen Schlag den diesjährigen Gewinn mindern. übrigens das Ganze müsse als immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Wie genau werden Website-Kosten nach deutschem Steuerrecht behandelt? naja gibt es eine Möglichkeit, den vollen Rechnungsbetrag sofort als Betriebsausgabe abzusetzen oder über wie viele Jahre muss zwingend abgeschrieben werden? Wie sieht es mit Posten wie Content und Wartung aus?