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Website für 30.000 € erstellen lassen – wie setzt man das in Deutschland von der Steuer ab?

HHavva S***Experte
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Klinikleiter
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Immobilien
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Betrieb mit zwei Filialen
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Juni 2023
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176
#1

Wir führen in Stuttgart eine GmbH mit 15 Mitarbeitern im Bereich Industriemaschinenteile. Letzten Monat haben wir eine lokale Agentur beauftragt, um sowohl unser Corporate Design zu modernisieren als auch ein geschlossenes B2B-Bestellportal für unsere Bestandskunden aufzubauen. Das Projekt wurde abgenommen, die Rechnung über 30.000 € netto ausgestellt und per Banküberweisung beglichen.

Da das Jahresende naht, hatten wir ein Vorgespräch mit unserem Steuerberater. Er meinte die 30.000 € können nicht einfach komplett als Betriebsausgabe auf einen Schlag den diesjährigen Gewinn mindern. übrigens das Ganze müsse als immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Wie genau werden Website-Kosten nach deutschem Steuerrecht behandelt? naja gibt es eine Möglichkeit, den vollen Rechnungsbetrag sofort als Betriebsausgabe abzusetzen oder über wie viele Jahre muss zwingend abgeschrieben werden? Wie sieht es mit Posten wie Content und Wartung aus?

FFiliz G***TeilnehmerCommunity-Mitglied
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Apr. 2022
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29
Nützlichste Antwort#2

Kurz gesagt: Eine von einer externen Agentur von Grund auf entwickelte, komplexe Website bzw. ein Bestellportal kann in Deutschland nicht sofort voll als Betriebsausgabe verbucht werden; sie gilt als immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und muss aktiviert und abgeschrieben werden. Wenn die Rechnung jedoch sauber aufgeschlüsselt wird, kann die Entwicklung abgeschrieben werden, während Content-Erstellung, Wartung und Hosting sofort im laufenden Jahr als Betriebsausgaben abziehbar sind.

Nach deutschem Steuerrecht und der Praxis der Finanzverwaltung gelten folgende Grundsätze: 1) Entwicklungskosten: Die von einer externen Agentur erstellte Plattform für 30.000 € mit Bestellfunktion dient Ihrem Unternehmen langfristig. Nach klassischer Regelung beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Websites 3 Jahre. Allerdings sieht das BMF-Schreiben zur digitalen Transformation und Software für bestimmte Softwareprodukte eine Nutzungsdauer von 1 Jahr vor. Ihr Steuerberater sollte prüfen, ob diese aktuelle Regelung auf Ihr Projekt anwendbar ist.

2) Wartung und Pflege: Weist die Agentur Posten wie System-Updates, Texteinpflege, Bugfixing oder die erstmalige Befüllung mit Inhalten separat aus, zählen diese nicht zu den Anschaffungskosten; sie mindern im Jahr der Rechnungsstellung direkt als laufender Betriebsaufwand den Gewinn.

3) Rechnungsaufteilung: Sprechen Sie mit der Agentur und lassen Sie die 30.000 € detailliert aufgliedern. Wenn z. B. 18.000 € auf die Software-Infrastruktur des Portals, 7.000 € auf Inhalte und Bildmaterial sowie 5.000 € auf Support und Serverbetrieb im ersten Jahr entfallen, können Sie Support und Content sofort voll absetzen und müssen nur die Infrastruktur über die Nutzungsdauer abschreiben – so optimieren Sie Ihre Steuerlast.

ZZafer Y***Experte
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Software-Teamleiter
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Schmuck
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Juni 2023
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214
#3

Dein Berater hat vollkommen recht, das Finanzamt lässt dich ein 30.000-Euro-Bestellportal niemals auf einen Schlag sofort absetzen. Bei der nächsten Betriebsprüfung aktivieren die das sofort und fordern Steuern nach. Die sauberste Lösung ist wirklich, die Rechnung gleich von Anfang an ordentlich aufzuteilen.

CCaner K***VeteranCommunity-Mitglied
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Mai 2023
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21
#4

Wir haben 2022 in Düsseldorf ein ganz ähnliches B2B-Portal für 26.000 € umgesetzt. Unser Steuerberater hat die Rechnung von der Agentur splitten lassen: 16.000 € für die Softwareentwicklung wurden auf 3 Jahre abgeschrieben, die restlichen 10.000 € liefen als Contenterstellung und Integrationssupport direkt in den Aufwand desselben Jahres. Bei der Prüfung gab es keinerlei Beanstandungen.

PPerihan K***Teilnehmer
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Produktmanager
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Catering
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Firma mit 20 Mitarbeitern
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Feb. 2024
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Doki · Unternehmenswebsite · 2024

#5

Der Knackpunkt liegt bei der Definition als immaterielles Wirtschaftsgut. Bei einer reinen Inhouse-Entwicklung gäbe es ein Aktivierungswahlrecht bzw. -verbot, aber da es extern eingekauft wurde, besteht handels- und steuerrechtlich eine Aktivierungspflicht. Da der Betrag weit über der GWG-Grenze liegt, führt an der Abschreibung kein Weg vorbei.

CCeren A***Experte
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Brand Manager
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Filialkette
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Aug. 2023
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154
#6

Durch das BMF-Schreiben zur Digitalisierung wurde die Nutzungsdauer für Hard- und Software ja faktisch auf 1 Jahr verkürzt. Viele Steuerberater wenden aus Gewohnheit immer noch die alte AfA-Tabelle mit 3 Jahren an. Sprecht euren Berater unbedingt auf das aktuelle Software-BMF-Schreiben an und klärt, ob das Portal darunter fallen kann.

GGürkan A***Teilnehmer
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Studio-Gründer
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Software
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Filialkette
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Juli 2024
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139
#7

Geh direkt auf die Agentur zu und lass die Rechnung auf keinen Fall als Einzeiler mit „Website-Erstellung“ stehen. Die sollen das sauber in Softwarelizenz Grafikdesign, Texterstellung und Jahreswartung aufteilen. Je genauer die Rechnung desto mehr Spielraum hat der Buchhalter für den Sofortabzug.

EEceTeilnehmer
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Rechtsberater
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Feb. 2024
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Doki · Backup-Einrichtung · 2023

#8

Gesetzlich müssen Anschaffungskosten aktivierungspflichtiger Wirtschaftsgüter dem Periodenabgrenzungsprinzip folgend aktiviert werden. Stimmen Sie den Abschreibungsplan unter Berücksichtigung der Bilanzstruktur und Ertragslage Ihrer Gesellschaft eng mit Ihrem Steuerberater ab, um Steuernachforderungen im Rahmen einer späteren steuerlichen Außenprüfung auszuschließen.

JJülide A***Teilnehmer
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Buchhaltungsleiter
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Schmuck
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Firma mit 20 Mitarbeitern
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Mai 2024
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103

Doki · Schwachstellenscan · 2026

#9

server domain und monatliche wartungsverträge auf keinen fall mit in die 30k reinrechnen lassen. das sind laufende betriebsausgaben und gehen jeden monat direkt in den aufwand, hat mit abschreibung nix zu tun.

KKemal T***Teilnehmer
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IT-Leiter
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Buchhaltung & Steuerberatung
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Betrieb mit zwei Filialen
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Nov. 2023
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121

Doki · Unternehmenswebsite · 2024

#10

Bei uns war es so. übrigens gewohnheiten zu ändern ist schwieriger und teurer als ein System aufzubauen.

An deiner Stelle würde ich so vorgehen.

SSena G***TeilnehmerCommunity-Mitglied
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Feb. 2023
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356
#11

Es gab drei verschiedene Ansichten, die sich alle ergänzen. Kein Prozess ohne Dokumentation verbessert sich, weil man nicht weiß, was man verbessern soll.

Schaut zuerst, welche Daten ihr bei der Entscheidungsfindung zur Hand habt. Korrigiert mich, falls ich falsch liege.

AAli T***Teilnehmer
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Call-Center-Agent
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papier
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Werkstatt
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Juli 2024
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269
#12

Das wusste ich nicht.

ÜÜlkü T***TeilnehmerCommunity-Mitglied
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Nov. 2023
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140
#13

Bei uns war es so. Schreibe bei Entscheidungen auch das Worst-Case-Szenario auf, nicht nur das Beste.

Das ist meine Meinung ich behaupte nicht dass es absolut richtig ist.

KKemal Ç***Teilnehmer
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Außendienstmitarbeiter
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kunststoff
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Unternehmen mit 120 Mitarbeitern
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Okt. 2022
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140

Doki · Interface-Design · 2023

#14

Dieser Rat passt meiner Meinung nach nicht auf jeden. Je schwerer es ist eine Entscheidung rückgängig zu machen desto langsamer solltet ihr sie treffen.

KKaan Y***Teilnehmer
Funktion
Social-Media-Manager
Branche
Möbelproduktion
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Betrieb mit zwei Filialen
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Juni 2025
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84
#15

Dieses Thema ist archiviert.

AAyşe O***Veteran
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Qualitätsprüfer
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energie
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Unternehmen mit 120 Mitarbeitern
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Dez. 2023
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126
#16

Ich spreche mal aus der Gegenperspektive, ich bin auf der Lieferantenseite. Je schwerer es ist, eine Entscheidung rückgängig zu machen, desto langsamer solltet ihr sie treffen.

Wenn ihr das Ergebnis hier postet, hilft es auch anderen.

DDoruk Ş***TeilnehmerCommunity-Mitglied
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Okt. 2024
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218
#17

Gut gemacht.

ÖÖmer O***Teilnehmer
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Außendienstmitarbeiter
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Software
Organisationsform
Ein-Personen-Unternehmen
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Feb. 2023
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135
#18

Ich habe diesen Weg schon hinter mir, ich erzähl mal. Scheut euch nicht zu fragen, wer nicht fragt, zahlt am Ende mehr.

FFatma B***Teilnehmer
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Projektmanager
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Medien und Verlagswesen
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Team mit 8 Personen
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Mai 2024
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164
#19

Hier muss man eine Unterscheidung treffen. Wenn man versucht, alles gleichzeitig zu ändern, etabliert sich nichts richtig.

Wenn du zu einem Thema drei verschiedene Antworten bekommst, war die Frage falsch gestellt. An deiner Stelle würde ich so vorgehen.

RReyhan K***Veteran
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Datenanalyst
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glas
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Produktionsunternehmen mit 40 Mitarbeitern
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Apr. 2024
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13

Doki · Phishing-Schulung · 2023

#20

wenn wir ins Detail gehen: Beginnt mit einem kleinen Test, bindet nicht gleich alles fest.

nur als Notiz könnte nützlcih sein.

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