- Funktion
- Bauleiter
- Branche
- Sport & Fitness
- Organisationsform
- Betrieb mit zwei Filialen
- Beigetreten
- Jan. 2025
- Nachricht
- 96
Zusammen mit einem Studienkollegen habe ich beschlossen eine Limited Şirket zu gründen, um eine SaaS-Plattform für die B2B-Logistikbranche aufzubauen. In den letzten 6 Monaten haben wir uns die Nächte um die Ohren geschlagen und einen ersten Prototyp fertiggestellt. Das Startkapital haben wir auf 200.000 TL festgelegt und die Ausgaben halbe-halbe geteilt. Geplant ist auch eine 50:50-Beteiligung an den Anteilen.
Unser Steuerberater hat uns den Standardentwurf der Handelskammer für einen Gesellschaftsvertrag zugeschickt. Als wir den Text durchgegangen sind haben wir aber gemerkt, dass das total generische Floskeln sind, die auf jeden Betrieb vom Tante-Emma-Laden bis zum Bauunternehmen passen. Spezifische Risiken der Softwarebranche – etwa das Urheberrecht am Quellcode das Ausscheiden eines Gesellschafters oder eine Pattsituation bei Beschlüssen – tauchen im Standardtext überhaupt nicht auf.
Wir wollen uns nicht einfach mit irgendwelchen 08/15-Vorlagen aus dem Netz abspeisen lassen. Welche Klauseln müssen wir bei der Gründung eines Tech-Unternehmens von vornherein in der Satzung und der anschließenden Gesellschaftervereinbarung anpassen?