Wir sind eine Präzisionszerspanung mit 22 Mitarbeitern in Baden-Württemberg. In unserer Werkstatt stehen sechs 5-Achs-CNC-Fräsen und eine daran angebundene lokale Werkstück-Transferstrecke. Letzte Woche waren Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht zur Routineprüfung im Betrieb. Im Berichtsentwurf wird nun unter Verweis auf vernetzte Maschinensteuerungen und Not-Halt-Systeme gefordert, Cybersicherheitsmaßnahmen und eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1115 Teil 1 vorzulegen.
Bisher haben wir unsere wiederkehrenden Prüfungen (mechanisch/elektrisch) nach BetrSichV immer lückenlos durchgezogen. Aber OT- bzw. Industrie-Cybersicherheit ist für uns absolutes Neuland. Ein externes Beratungsunternehmen will allein für eine Erstanalyse schon 6.500 EUR haben. Für welche Maschinen gilt diese Regelung genau, welche Unterlagen müssen wir als Kleinbetrieb zwingend vorhalten und worauf wird bei wiederkehrenden Prüfungen geachtet?