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Informationspflichten und Transparenz nach KVKK und DSGVO: Wo fängt man bei null an?

HHüsniye A***Veteran
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Grafikdesigner
Branche
verpackung
Organisationsform
Produktionsunternehmen mit 40 Mitarbeitern
Beigetreten
Feb. 2025
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137
#1

Wir bieten Firmenevents und Catering mit Sitz in Lyon an. Unser Kernteam besteht aus 4 Personen bei einem Jahresumsatz von rund 260.000 EUR. Unsere Kunden sind lokale Unternehmen in Frankreich, teils aber auch Organisationen mit Türkei-Bezug. Bisher haben wir über Formulare auf der Website, E-Mail-Verkehr und WhatsApp Namen, Telefonnummern, Firmennamen und teils sogar Allergien oder Essensgewohnheiten von Event-Teilnehmern erfasst.

Letzte Woche hat ein internationaler Firmenkunde vor Vertragsunterzeichnung unsere Datenschutzerklärung, eine Zusammenfassung des Verarbeitungsverzeichnisses und einen Nachweis zur Einhaltung der Transparenzpflichten angefordert. Da wurde uns klar, dass wir außer einem generischen Zwei-Absatz-Text im Webseiten-Footer, den wir mal schnell aus dem Netz kopiert hatten, gar nichts Offizielles vorweisen können.

Wie bauen wir diesen Prozess von Grund auf rechtssicher auf – unter Berücksichtigung der französischen DSGVO (RGPD) und wegen unserer Türkei-Kontakte auch der KVKK? Welche Pflichtangaben gehören in die Hinweise, an welchen Touchpoints müssen wir sie einbinden und wie legen wir Aufbewahrungsfristen fest?

CCansu P***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
März 2024
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237
Nützlichste Antwort#2

Kurze Antwort: Die Informationspflicht beschränkt sich nicht auf eine Standard-Datenschutzseite auf der Website. An jedem Erhebungskanal muss klar dargelegt werden, welche Daten zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Dauer verarbeitet werden. Wenn Sie bei null anfangen, helfen kopierte Muster rechtlich nicht weiter; die Basis muss zwingend ein einfaches Verarbeitungsverzeichnis sein.

Erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme Ihrer Datenflüsse. Erfassen Sie in einer Tabelle, welche Daten (Name, Telefon, E-Mail, Allergien/Gesundheitsdaten) über welche Kanäle (Webformular, WhatsApp, Vertrag) erhoben werden. Gesetzlich vorgeschrieben sind folgende Punkte: Identität und Anschrift des Verantwortlichen, Verarbeitungszwecke, Empfänger bzw. Weitergabe, Erhebungsmethoden, die jeweilige Rechtsgrundlage und die Betroffenenrechte.

Setzen Sie auf ein mehrstufiges Informationsmodell: 1) Direkt unter Angebots- oder Kontaktformularen auf der Website einen kurzen 1–2-Satz-Hinweis mit Link zum vollständigen Text platzieren. 2) Bei Anfragen via WhatsApp oder E-Mail direkt bei Erstkontakt eine kurze Notiz samt Link zur Datenschutzerklärung mitsenden. 3) In Angebotsverträge am Ende eine Standardklausel zum Datenschutz aufnehmen.

Die Aufbewahrungsfristen kann man sich nicht einfach so ausdenken; die müssen sich an den gesetzlichen Verjährungsfristen orientieren. Während Buchhaltungs- und Rechnungsunterlagen nach französischem Recht beispielsweise 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, sollten Daten von Interessenten, bei denen es beim Angebot blieb und kein Vertrag zustande kam, maximal 3 Jahre gespeichert und dann gelöscht oder anonymisiert werden. Besondere Gesundheitsdaten wie Allergien oder Ernährungshinweise dürfen hingegen nur bis zum Ende des jeweiligen Events behalten werden und müssen danach unverzüglich vernichtet werden.

RRecep S***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Mai 2025
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342
#3

Der größte Irrtum ist, Informationspflicht und Einwilligung in einen Topf zu werfen. Ein Hinweistext zur Datenverarbeitung ist keine Einverständniserklärung; er ist reine Information an die Gegenseite nach dem Motto: 'Ich verarbeite deine Daten nach diesen Vorgaben.' Eine Checkbox mit 'gelesen und akzeptiert' darunterzusetzen, ist juristisch gesehen falsch – es reicht völlig aus, wenn der Text leicht zugänglich ist.

DDoruk G***Neues MitgliedCommunity-Mitglied
Beigetreten
Juni 2026
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8
#4

Sie schreiben, dass Sie Allergieangaben erfassen – das ist ein kritischer Punkt. Sowohl nach KVKK als auch nach RGPD gelten Angaben zu Gesundheit und Ernährungseinschränkungen als besondere Kategorien personenbezogener Daten. Für die Verarbeitung reicht eine bloße Datenschutzerklärung nicht aus; Sie müssen eine ausdrückliche Einwilligung einholen, die Aufbewahrung streng auf das Event begrenzen und das Ganze in der Datenbank verschlüsselt speichern.

TTuğçe C***Experte
Funktion
HR-Spezialist
Branche
Recht
Organisationsform
Produktionsunternehmen mit 40 Mitarbeitern
Beigetreten
Feb. 2023
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185
#5

Was man direkt morgen machen kann, ist ganz simpel: Unter das Angebotsformular auf der Website keine Checkbox setzen, sondern einfach einen Link mit 'Mit dem Absenden des Formulars bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben'. Bis der finale Text fertig ist, hat man am Kontaktpunkt zumindest schon mal für Transparenz gesorgt.

Edit: Ich habe vom Handy geschrieben, entschuldigt die Tippfehler.

SSerkan Ç***VeteranCommunity-Mitglied
Beigetreten
Mai 2023
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294
#6

Werden die Daten von Kunden aus der Türkei auf Servern in Frankreich gespeichert, oder fließen Daten von Kunden aus Frankreich in die Türkei? Bei grenzüberschreitenden Datenübertragungen müssen die Zielländer und die rechtlichen Garantien zwingend in einem separaten Abschnitt der Erklärung offengelegt werden.

SSerdar K***Veteran
Funktion
Growth Marketing
Beigetreten
Mai 2023
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264
#7

Verlasst euch bloß nicht auf automatische Generatoren aus dem Netz. Das meiste davon sind Übersetzungen von 'privacy policies' nach US-Recht. Solche Vorlagen schluckt weder die Aufsichtsbehörde in Frankreich noch die Rechtsabteilung eures Firmenkunden. Ein einfacher, aber genau auf eure Abläufe zugeschnittener Text ist absolute Pflicht.

GGizem E***Veteran
Funktion
Social-Media-Manager
Branche
Lebensmittelgroßhandel
Organisationsform
Ein-Personen-Unternehmen
Beigetreten
Sept. 2024
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161
#8

Als in Frankreich ansässige juristische Person unterliegen Sie primär den Vorgaben der RGPD und der CNIL. Damit Betroffene ihre Rechte auf Löschung, Berichtigung und Auskunft geltend machen können, verlangt das Gesetz, dass in der Erklärung eine separate Kontakt-E-Mail-Adresse für genau diese Anfragen explizit angegeben wird.

ÖÖmer B***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Dez. 2022
Nachricht
55
#9

Wenn Sie bei null anfangen, gehen Sie am besten in drei Schritten vor: 1) Erstellen Sie eine einseitige Übersicht, die die erhobenen Daten nach Zweck ordnet. 2) Formulieren Sie auf dieser Basis eine verständliche, modular aufgebaute Datenschutzerklärung. 3) Binden Sie den Link dazu dauerhaft in Formularen und Angebots-PDFs ein.

FFerhat A***Teilnehmer
Funktion
Mitgründer
Branche
IT-Dienstleistungen
Organisationsform
Familienunternehmen
Beigetreten
Aug. 2023
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3

Doki · Server-Wartungsvertrag · 2024

#10

Macht euch da keinen riesigen Kopf drum. übrigens großkunden wollen meistens nur sehen dass man das Thema überhaupt ernst nimmt... Mit einem soliden Basistext und sinnvollen Löschfristen kommt man da locker durch jedes Audit.

KKorhanExperte
Funktion
B2B-Vertriebsleiter
Beigetreten
Sept. 2023
Nachricht
162
#11

Da stimme ich zu. Fehler auf der KVKK Informationspflicht Transparenz-Seite sind meist rückgängig zu machen, aber teuer.

FFiliz S***Teilnehmer
Funktion
Softwareentwickler
Branche
Druckerei
Organisationsform
neu gegründetes Startup
Beigetreten
Apr. 2026
Nachricht
129
#12

Man sollte der Reihe nach vorgehen. Wenn man versucht, alles gleichzeitig zu ändern, etabliert sich nichts richtig.

BBuseNeues Mitglied
Funktion
Modeblogger
Organisationsform
neu gegründetes Startup
Beigetreten
Sept. 2024
Nachricht
48
#13

du hast recht. übrigens ein automatisierter Scan-Report ist kein Penetrationstest.

aus Erfahrung weiß ich das.

EElvanNeues Mitglied
Funktion
Zahnarztpraxis
Organisationsform
Genossenschaft
Beigetreten
Sept. 2024
Nachricht
40
#14

Dieses Thema ist archiviert.

TTaner Ö***ExperteCommunity-Mitglied
Beigetreten
März 2024
Nachricht
16
#15

Da stimme ich zu. Wenn Genehmigung und Umfang nicht schriftlich vorliegen, darf der Test nicht starten.

Viel Erfolg.

LLeyla Y***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
März 2026
Nachricht
61
#16

Kannst du das etwas genauer erklären? Lösungen, die im kleinen Maßstab funktionieren, brechen bei Wachstum zusammen, das habe ich spät gelernt.

Schreibe bei Entscheidungen auch das Worst-Case-Szenario auf, nicht nur das Beste. Ich hoffe, das hilft dir weiter.

SSelçukTeilnehmer
Funktion
Sportverein
Organisationsform
Boutique-Agentur
Beigetreten
Juni 2024
Nachricht
76
#17

kurzfassung für Neueinsteiger: Bei uns war der größte Zeitfresser die Unklarheit darüber, wer entscheidet.

wenn ihr es zum ersten Mal macht, fangt klein an die Skalierung kommt später und wenn deine Situation anders ist änndert sich das natürlich.

KKemal T***Teilnehmer
Funktion
Buchhalter
Branche
Buchhaltung & Steuerberatung
Organisationsform
Team mit 8 Personen
Beigetreten
Jan. 2025
Nachricht
347
#18

Das hier Beschriebene ist genau das, was wir erlebt haben. Je schwerer es ist eine Entscheidung rückgängig zu machen, desto langsamer solltet ihr sie treffen.

Aus Erfahrung weiß ich das.

OOrhan T***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
März 2024
Nachricht
242
#19

Das hatte ich auch schon überlegt. In den ersten drei Monaten läuft alles gut, die Probleme tauchen im vierten Monat auf.

Scheut euch nicht zu fragen, wer nicht fragt, zahlt am Ende mehr. Wenn ihr das Ergebnis hier postet, hilft es auch anderen.

GGökhan D***Teilnehmer
Funktion
Systemadministrator
Branche
Einzelhandel
Organisationsform
Unternehmen mit 300 Mitarbeitern
Beigetreten
Dez. 2024
Nachricht
5
#20

mich interessiert das auch.

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