- Funktion
- Grafikdesigner
- Branche
- verpackung
- Organisationsform
- Produktionsunternehmen mit 40 Mitarbeitern
- Beigetreten
- Feb. 2025
- Nachricht
- 137
Wir bieten Firmenevents und Catering mit Sitz in Lyon an. Unser Kernteam besteht aus 4 Personen bei einem Jahresumsatz von rund 260.000 EUR. Unsere Kunden sind lokale Unternehmen in Frankreich, teils aber auch Organisationen mit Türkei-Bezug. Bisher haben wir über Formulare auf der Website, E-Mail-Verkehr und WhatsApp Namen, Telefonnummern, Firmennamen und teils sogar Allergien oder Essensgewohnheiten von Event-Teilnehmern erfasst.
Letzte Woche hat ein internationaler Firmenkunde vor Vertragsunterzeichnung unsere Datenschutzerklärung, eine Zusammenfassung des Verarbeitungsverzeichnisses und einen Nachweis zur Einhaltung der Transparenzpflichten angefordert. Da wurde uns klar, dass wir außer einem generischen Zwei-Absatz-Text im Webseiten-Footer, den wir mal schnell aus dem Netz kopiert hatten, gar nichts Offizielles vorweisen können.
Wie bauen wir diesen Prozess von Grund auf rechtssicher auf – unter Berücksichtigung der französischen DSGVO (RGPD) und wegen unserer Türkei-Kontakte auch der KVKK? Welche Pflichtangaben gehören in die Hinweise, an welchen Touchpoints müssen wir sie einbinden und wie legen wir Aufbewahrungsfristen fest?