- Funktion
- Kundenbeziehungsmanager
- Branche
- Recht
- Organisationsform
- Boutique-Agentur
- Beigetreten
- Okt. 2024
- Nachricht
- 380
Ich betreibe zusammen mit einem Partner in Manchester einen Verleih für Kamera-, Licht- und Tonequipment für Film- und Eventproduktionen. Seit zwei Jahren nutzen wir eine Open-Source-Verleihsoftware die auf unserem eigenen Server läuft. Das initiale Setup und die grundlegenden Anpassungen hat uns damals ein externer Entwickler für 4.500 Pfund eingerichtet, die Kosten haben wir hälftig über das Geschäftskonto beglichen.
Im letzten Jahr sind aber durch meine Initiative und Organisation noch mal 12.000 Pfund in individuelle Anpassungen geflossen: Reservierungslogik Kautionsverwaltung und barcodebasiertes Inventar. Mein Partner meint nun: „Das basiert doch eh auf Open Source, daran gibt es kein Eigentum. Wir buchen das als Betriebsausgabe ab, und falls wir uns trennen, kann jeder von uns den Code einfach mitnehmen.“ Ich sehe das anders: Diese Eigenentwicklungen und das Datenbankdesign stellen einen eigenständigen Wert für das Unternehmen dar.
Wie regelt man solche Entwicklungskosten bei Software, die auf einem Open-Source-Kern aufbaut? Wem gehören im Fall einer Trennung die Kundendatenbank die eigens gebauten Module und die Systemlizenzen?