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Equipment-Verleih: Wie regelt man Software-Eigentum und Entwicklungskosten unter Partnern?

ŞŞerife D***Teilnehmer
Funktion
Kundenbeziehungsmanager
Branche
Recht
Organisationsform
Boutique-Agentur
Beigetreten
Okt. 2024
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380
#1

Ich betreibe zusammen mit einem Partner in Manchester einen Verleih für Kamera-, Licht- und Tonequipment für Film- und Eventproduktionen. Seit zwei Jahren nutzen wir eine Open-Source-Verleihsoftware die auf unserem eigenen Server läuft. Das initiale Setup und die grundlegenden Anpassungen hat uns damals ein externer Entwickler für 4.500 Pfund eingerichtet, die Kosten haben wir hälftig über das Geschäftskonto beglichen.

Im letzten Jahr sind aber durch meine Initiative und Organisation noch mal 12.000 Pfund in individuelle Anpassungen geflossen: Reservierungslogik Kautionsverwaltung und barcodebasiertes Inventar. Mein Partner meint nun: „Das basiert doch eh auf Open Source, daran gibt es kein Eigentum. Wir buchen das als Betriebsausgabe ab, und falls wir uns trennen, kann jeder von uns den Code einfach mitnehmen.“ Ich sehe das anders: Diese Eigenentwicklungen und das Datenbankdesign stellen einen eigenständigen Wert für das Unternehmen dar.

Wie regelt man solche Entwicklungskosten bei Software, die auf einem Open-Source-Kern aufbaut? Wem gehören im Fall einer Trennung die Kundendatenbank die eigens gebauten Module und die Systemlizenzen?

OOsman T***Teilnehmer
Funktion
Techniker im Kundendienst
Branche
Möbelproduktion
Organisationsform
Unternehmen innerhalb eines Konzerns
Beigetreten
Jan. 2022
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3
Nützlichste Antwort#2

Kurz gesagt: Auch wenn der Open-Source-Kern gemeinfrei bleibt, liegen die Rechte an der proprietären Geschäftslogik, den Schnittstellen und der Datenbankstruktur beim Unternehmen bzw. bei demjenigen, der sie finanziert hat. Es ist zwingend ein Gesellschafterbeschluss bzw. eine schriftliche Vereinbarung nötig, die Kernsoftware und Spezialmodule sauber trennt und die Kostenverteilung regelt.

Open-Source-Lizenzen (wie GPL oder MIT-Varianten) beziehen sich meist auf den Kern und dessen Weiterverbreitung. Module für Barcodes, dynamische Preise oder Kautionen, die rein intern auf Ihrem Server laufen und nicht vertrieben werden, gelten als eigenständiges geistiges Eigentum. Das Argument Ihres Partners, an Open Source könne es kein Eigentum geben, zieht hier weder technisch noch juristisch.

Die von Ihnen übernommenen 12.000 Pfund müssen dringend sauber in der Buchhaltung erfasst werden: Entweder als Gesellschafterdarlehen, das Ihnen aus dem Cashflow vorrangig zurückgezahlt wird, oder als Kapitalerhöhung mit entsprechender Anpassung der Anteile. In beiden Fällen müssen die Urheber- und Nutzungsrechte an den Entwicklungen formell auf die Gesellschaft übertragen werden.

Bei einer Trennung ist die Buchungshistorie, die Preisstruktur und die Kundendatenbank oft wertvoller als der reine Code. Die Gesellschaftervereinbarung sollte unbedingt ein Wettbewerbsverbot enthalten, das es einem ausscheidenden Partner untersagt, mit den individuellen Modulen und dem Kundenstamm direkt vor Ort in Konkurrenz zu treten – selbst wenn er den Open-Source-Kern weiter nutzen darf.

SSultan G***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Juni 2024
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153
#3

Dein Partner macht es sich verdammt einfach. Versteckt sich hinter dem Begriff Open Source und will deine 12.000 Pfund Investition für lau abgreifen. Wenn die Firma die Kosten nicht offiziell übernimmt, tritt den Code bloß nicht einfach so ab; lass den Vertrag auf deinen Namen laufen und räum der Firma nur ein Nutzungsrecht ein.

Edit: Ich habe vom Handy geschrieben, entschuldigt die Tippfehler.

OOkan U***ExperteCommunity-Mitglied
Beigetreten
Apr. 2023
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286
#4

Schau dir erst mal die Lizenz der Basissoftware genau an. Wenn das unter AGPL steht und ihr das übers Netz bereitstellt, kann es sein, dass ihr den Code offenlegen müsst. Bei MIT, BSD oder Apache könnt ihr eure eigenen Module problemlos Closed Source halten und als exklusives Firmeneigentum schützen.

JJale Ç***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Nov. 2024
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199
#5

Sprecht sofort mit eurem Steuerberater und lasst die ausgegebenen 12.000 Pfund als Gesellschafterdarlehen an die Firma eintragen. Sobald die Firma Gewinn abwirft sollte dieses Geld vorrangig an dich zurückgezahlt werden. Setzt außerdem eine kurze Vereinbarung auf, dass das geistige Eigentum an den Modulen bis zur vollständigen Tilgung bei dir privat bleibt.

İİlker K***VeteranCommunity-Mitglied
Beigetreten
Nov. 2023
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343
#6

Um künftige Streitigkeiten zu vermeiden, solltet ihr folgende drei Punkte verbindlich regeln: 1) Haltet die eigens entwickelten Module in einem separaten Repository getrennt vom Open-Source-Kern. 2) Bucht die Ausgaben von 12.000 Pfund offiziell als Gesellschafterforderung ein. 3) Schreibt in den Vertrag, dass die Kundendatenbank im Falle einer Trennung ausschließlich bei der operativen Gesellschaft verbleibt.

İİlknur E***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Sept. 2024
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128
#7

Wir hatten einen ähnlichen Streit um Eigentumsrechte damals in der Autovermietung. Als es zur Trennung kam war der Laden wegen des Streits um 'wem gehört die Software' drei Monate lang komplett lahmgelegt. ehrlich gesagt den Code kann man notfalls neu schreiben aber wenn Kundendaten und bisherige Buchungen weg sind geht der Betrieb unter – einigt euch lieber gleich.

Ergänzung: Wurde unten schon gefragt, die Antwort habe ich im zweiten Beitrag geschrieben.

SSelin T***Teilnehmer
Funktion
Praktikant
Branche
Logistik
Organisationsform
Unternehmen mit 300 Mitarbeitern
Beigetreten
Sept. 2022
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2

Doki · Unternehmenswebsite · 2023

#8

viele denken weil es open source ist gehört es niemandem aber der eigentliche wert steckt in den modulen die den code an die betriebsabläufe anbinden. lass die rechnungen für das geld aus eigener tasche unbedingt über die firma laufen sonst kannst du bei einer trennung später keinerlei ansprüche geltend machen.

KKaanTeilnehmer
Funktion
Produktmanager
Beigetreten
Mai 2024
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96
#9

Gab es für diese Ausgaben von 12.000 Pfund eine schriftliche Zustimmung oder eine Bestätigung per E-Mail von deinem Partner? Wenn du das eigenmächtig veranlasst hast, könnte er sagen 'habe ich nie genehmigt, betrifft die Firma nicht' und sich weigern, die Schulden anzuerkennen.

SSelim C***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Nov. 2025
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53
#10

Genau das ist uns in London bei der Eventtechnik-Vermietung passiert. Mein Partner hat gecodet ich habe die Kunden rangeschafft. Bei der Trennung landeten wir wegen der Eigentumsrechte am Code vor Gericht und haben am Ende 8.000 Pfund nur an Anwaltskosten bezahlt. Rückblickend denke ich mir: Hätten wir bloß am Anfang eine kurze notariell beglaubigte Vereinbarung von zwei Seiten aufgesetzt.

TTülay S***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Mai 2024
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408
#11

Man sollte der Reihe nach vorgehen. Beginnt mit einem kleinen Test, bindet nicht gleich alles fest.

An deiner Stelle würde ich so vorgehen.

NNeslihan K***Experte
Funktion
IT-Leiter
Branche
Catering
Organisationsform
Filialkette
Beigetreten
Jan. 2023
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40
#12

Das hier Beschriebene ist genau das, was wir erlebt haben. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern worauf sie sich bezieht.

Wenn ihr statt Gehalt Anteile anbietet, schreibt auch dazu, was ihr dafür gebt. Korrigiert mich, falls ich falsch liege.

OOya K***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Aug. 2024
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337
#13

Vielen Dank, ich werde es heute testen. Eine Partnerschaft ist keine Entscheidung, die man ohne Zusammenarbeit trifft.

Wenn deine Situation anders ist, ändert sich das natürlich.

AAhmet H***Teilnehmer
Funktion
System-Support
Organisationsform
Ein-Personen-Unternehmen
Beigetreten
Mai 2024
Nachricht
88
#14

Ich bin ein kleines Unternehmen, ich erzähle es aus meiner Sicht. Wenn du das nicht von Anfang an schriftlich festhältst, gibt es später Streit.

Schreibt mir, wenn ihr Fragen habt, ich antworte so gut ich kann.

KKoray S***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Juli 2023
Nachricht
201
#15

Ich spreche mal aus der Gegenperspektive ich bin auf der Lieferantenseite. Die Bewertungsmethode bei Trennungen muss formelhaft definiert sein; „Marktwert“ reicht nicht.

Wenn deine Situation anders ist, ändert sich das natürlich.

RRamazan A***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Feb. 2023
Nachricht
34
#16

Bei uns war es so. Schaut zuerst, welche Daten ihr bei der Entscheidungsfindung zur Hand habt.

Wer bei gemeinsames software-eigentum hetzt, stolpert alle an derselben Stelle. Schreibt mir, wenn ihr Fragen habt, ich antworte so gut ich kann.

TTaner Y***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Dez. 2023
Nachricht
166
#17

Ich stimme zu.

NNecati S***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Mai 2023
Nachricht
59
#18

wenn wir ins Detail gehen: Nur weil alle es tun, heißt es nicht, dass es rihtig ist.

aus Erfahrung weiß ich das.

DDoruk Y***TeilnehmerCommunity-Mitglied
Beigetreten
Feb. 2025
Nachricht
77
#19

Ein Thema, das gerade aktuell ist.

BBeyza V***Teilnehmer
Funktion
IT-Sicherheitsexperte
Branche
Bildung
Organisationsform
Werkstatt
Beigetreten
Aug. 2023
Nachricht
160
#20

Vielen Dank, ich werde es heute testen.

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